Wie jedes Jahr bekamen wir zum 1. Januar eine Erhöhung des Mindestlohns. Bisher betrug der Mindestlohn für eine Vollzeitbeschäftigung 4.300 PLN brutto, seit einigen Tagen liegt er jedoch bei 4.666 PLN pro Monat. Bei der Stundenabrechnung ist der Satz um 2,4 PLN erhöht worden, der Mindestlohn für eine Person, die aufgrund eines zivilrechtlichen Vertrags beschäftigt ist, beträgt 30,50 PLN.

Darüber hinaus ändert sich ab Februar die Berechnungsweise der Krankenversicherungsbeiträge für Unternehmer. Bisher berechnete sich der Mindestkrankenversicherungsbeitrag des Unternehmers nach dem Mindestlohn. Ab Februar beträgt die Basis nicht mehr 100%, sondern 75% des Mindestlohns. In der Praxis beträgt der Mindestbeitrag im Januar 381,78 PLN (9 % von 4.242 PLN) und im Februar 314,96 PLN (9 % von 3.499,50 PLN).