Obwohl das nationale E-Rechnungssystem bereits seit mehreren Monaten verpflichtend sein sollte, verschob das Finanzministerium im April letzten Jahres den Einführungstermin erneut. Die Novelle des KSeF-Gesetzes wurde vom Finanzministerium veröffentlicht und kündigt neue Fristen für die Einführung der Verpflichtung an.

1. Februar 2026 – für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 200 Millionen PLN
1. April 2026 – für andere Steuerzahler.

Das Gesetz sieht außerdem eine zusätzliche Frist von sechs Monaten für die Umsetzung für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 10.000 PLN vor. Zloty pro Monat.