
Buchhaltung
Die Haupttätigkeit unserer Kanzlei sind umfassende Buchhaltungsdienstleistungen.
Basierend auf langjähriger Erfahrung führen wir unsere Aufgaben im Einklang mit den geltenden Vorschriften sowie den formalen und inhaltlichen Anforderungen aus und passen die Leistungen auch an die individuellen Bedürfnisse des Mandanten an.
Begründet wird dies durch die Meinungen und Referenzen der mit uns zusammenarbeitenden Unternehmen sowie durch die Ergebnisse der von den zuständigen Behörden durchgeführten Kontrollen, bei denen wir im Auftrag unserer Kunden tätig waren.
Die von uns angebotenen Buchhaltungsdienstleistungen richten sich sowohl an Einzelunternehmen als auch an Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Wir wickeln auch Vereine und Stiftungen ab. Wir übernehmen die Buchführung für Gewerkschaften.
Der von unserem Büro angebotene Outsourcing-Service ermöglicht dem Management und den Firmeninhabern die Freiheit, ihr Unternehmen zu führen und weiterzuentwickeln, ohne sich vollständig mit Buchhaltungsfragen befassen zu müssen. Die von uns bereitgestellten Monatsberichte und Gewinn- und Verlustrechnungen ermöglichen jedoch unter anderem: zur laufenden Überwachung der Finanzpolitik des Unternehmens. Gleichzeitig legen wir besonderen Wert auf die Zeit unserer Mandanten und beschränken ihre Kontakte zu allen Büros auf das notwendige Minimum.
Die von uns angebotenen Buchhaltungsdienstleistungen decken ein breites Themenspektrum ab, da die Art der Aktivitäten der von uns betreuten Kunden unter anderem Folgendes umfasst:Handelsbranche (einschließlich Import und Export von Waren, Online-Shops), Dienstleistungsbranche (Transport innerhalb der Republik Polen und international, IT, Werbung, Zahnmedizin, Anwaltskanzleien, Finanzen, Versicherungen), Produktionsbranche, freie Berufe (Künstler, Künstleragenturen). , Ärzte) oder Fragen aus der Satzung von Vereinen, Stiftungen und Gewerkschaften.
Im Rahmen unserer Aufgaben verpflichten wir uns:
- das Buch mit der gebotenen Sorgfalt gemäß geltendem Recht führen;
- Führung der gesetzlich vorgeschriebenen Buchführung (Aufzeichnung des Anlagevermögens, Aufzeichnung der Ausrüstung, Aufzeichnungen für Zwecke der Steuer auf Waren und Dienstleistungen);
- Ermittlung der Höhe der fälligen Mehrwertsteuer- und Einkommensteuervorauszahlungen sowie Erstellung der steuerrechtlich vorgeschriebenen monatlichen/vierteljährlichen Erklärungen und Übermittlung dieser Erklärungen an das Finanzamt;
- Erstellen einer Jahreserklärung;
- Ermittlung der Höhe der fälligen Abrechnungen mit ZUS und Übermittlung monatlicher Registrierungs-/Aktualisierungserklärungen an ZUS;
- Erstellung der jährlichen PIT-36- und PIT-36L-Erklärungen, Teilnahme und Handeln im Namen des Kunden bei Steuerprüfungen;
- Übermittlung von Informationen über die Höhe der Steuern an das Finanzamt und der Beiträge an die Sozialversicherungsanstalt innerhalb der vereinbarten Fristen an den Kunden.